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Scheidungsprozesse

1. Trennung als akute Krisensituation

Eine Trennung ist häufig eine schwere - meist plötzlich eintretende - persönliche Krise. Unüberlegte Handlungen müssen Sie unbedingt vermeiden. Stellen Sie - wenn überhaupt möglich - wichtige Entscheidungen zurück und nehmen Sie die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht wahr.

Dieser wird Sie in der Trennungssituation als erfahrener Scheidungsanwalt juristisch professionell zu beraten, um die rechtlichen Folgen einer Trennung und eventuellen Scheidung für Sie optimal  und gegebenenfalls auch kompromisslos zu lösen.

 

2. notwendige Beweise

Sichern Sie alle wichtigen Unterlagen und Urkunden wenn möglich im Original, insbesondere Bankbelege, Einkommensbelege, Steuerbescheide, Grundstücksverträge, Lebensversicherungen etc. und fertigen Sie zumindest Fotokopien für Ihre Unterlagen an.

Soweit aus Ihrer Sicht erforderlich, sollten Sie den Bestand und den Zustand des Hausrates fotografieren, eventuell auch den Zustand eines Gebäudes vor Auszug.

 

3. Vollmachtswiderruf / Kartensperrung

Überprüfen Sie bestehende Bank- und eventuelle Vorsorge und Generalvollmachten zugunsten Ihres Partners und widerrufen Sie diese, falls es Ihnen notwendig erscheint.

Bei Oder-Konten können Sie die Einzelverfügungsbefugnis Ihres Partners widerrufen. Dies bewirkt faktisch eine Verfügungssperre, weil künftig nur noch gemeinsam über das Guthaben verfügt werden darf.

Hinweis: sperren Sie ggf. auch Kreditkarten, Partnerkarten, Telefonkarten etc. sofort, um keine "Überraschungen" zu erleben.

 

4. Mietvertrag

Regeln Sie unbedingt im Fall des Auszuges die einvernehmliche Übernahme des Mietvertrages durch den Ehepartner mit dem Vermieter oder führen Sie die gemeinsame Kündigung herbei. Sie haften sonst für den gesamten Mietzins in der Folgezeit als Gesamtschuldner, falls Sie ebenfalls Mieter der Ehewohnung sind und Ihr Ehepartner nicht zahlen sollte. Bei gemeinsamer Aufgabe der Ehewohnung und späterem Auszug des Ehepartners erst zum Kündigungstermin seien Sie unbedingt bei der Wohnungsabnahme anwesend. Sie haften sonst für in Ihrer Abwesenheit protokollierte Renovierungspflichten und Schadensbeseitigungen in möglicherweise außerordentlicher Höhe als Gesamtschuldner.

 

5. Vermögensaufstellung

Listen Sie die wesentlichen Bestandteile Ihres und des Vermögens Ihres Partners auf und fügen Sie Belege hinzu, gleiches gilt für etwaige Kreditverbindlichkeiten. Zwei Zeitpunkte sind maßgeblich: Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrages bzw. notarielle Gütertrennung oder hilfsweise aktueller Stand. Haben Sie geerbt? Gab es größere Schenkungen? Bitte kennzeichnen Sie diese Positionen entsprechend, denn sie wirken sich bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu Ihren Gunsten aus.

Hinweis: Gemäß § 1375 BGB sind Vermögenstransaktionen in der Absicht, den Partner finanziell zu schädigen, unzulässig. Sind Ihnen solche Aktivitäten Ihres Partners bekannt oder haben Sie konkreten Verdacht, sollten Sie uns unverzüglich aufsuchen.

 

6. Freigiebige Zahlungen

Vermeiden Sie unbedingt Zugeständnisse finanzieller Art, die unter dem Druck der Situation erfahrungsgemäß oft gemacht werden. Unterzeichnen Sie keinerlei Verzichte, Anerkenntnisse oder Verträge ohne unseren Rat.

 

7. Kindesunterhalt

Sofort nach erfolgter Trennung ist Kindesunterhalt schriftlich zu verlangen und das Einkommen ggf. zu überprüfen.Zur Inverzugsetzung genügt hierbei zunächst das Auskunftsverlangen.

 

8. Ehegattenunterhalt

Kommt es zur räumlichen Trennung, muss Unterhalt sofort und nachweisbar geltend gemacht bzw. auf Seiten des Verpflichteten überprüft werden. Hier sind zahlreiche Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des ab 01. Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechtes zu beachten. Bedenken Sie ferner, dass der gesetzlich vorgeschriebene Wechsel von Steuerklasse III in Steuerklasse I zum 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres meist erhebliche Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt hat. Auch unwissentliche Überzahlung von Unterhalt kann unliebsame Folgen haben, denn in der Regel bekommen Sie überzahlte Beträge nicht mehr zurück, da Ihr Ehepartner Ihnen entgegenhalten kann, er habe diese verbraucht.

 

9. Testament und Lebensversicherung

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht gilt während der Trennungszeit und im Zweifel bis zur Scheidung. Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament kann sogar trotz einer Scheidung gültig bleiben. Falls Sie aufgrund der Trennungssituation Ihren Partner enterben wollen, wenden Sie sich insoweit zu Ihrer eigenen Sicherheit an uns, schon um Formfehler zu vermeiden.

Hinweis: Bei einer bestehenden Lebensversicherung müssen Sie das dort vereinbarte Bezugsrecht überprüfen und gegebenenfalls auch dieses schriftlich widerrufen bzw. neu verfügen. Gleiches gilt für etwa bestehende Depot- bzw. Bankverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall.

 

10. Anwaltliche Beratung

Je früher Sie sich beraten lassen, desto eher können wir Ihnen die für Sie sinnvollsten Wege aufzeigen und die Trennungsfolgen regeln. Hierbei wird nach Möglichkeit eine Kosten - und Nervenschonende außergerichtliche Gesamtregelung angestrebt.

 

11. Anwaltskosten

Die Kosten richten sich sowohl nach der Höhe Ihrer Einkünfte, des Vermögens bzw. der Unterhaltsansprüche, als auch nach dem Zeit- bzw. Arbeitsaufwand konkret im Einzelfall. Bitte sprechen Sie uns hierzu an, wir beraten im Vorfeld auch über die Kosten und bieten flexible Honorarvereinbarungen.

Hinweis: Erfahrungsgemäß ist es letztendlich wesentlich teurer, überhaupt keine oder eine unzureichende Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

12. Sonstige Trennungskosten

Jede Trennung verursacht diverse Kosten, zum Beispiel Umzugskosten, Neueinrichtungskosten, Unterhaltszahlungen, Zugewinnzahlungen, Steuerzahlungen, Gerichtskosten etc.

Berücksichtigten Sie dies wenn möglich durch Bildung einer Geldreserve oder notfalls durch Inanspruchnahme eines Kredites.

 

13. Anwaltskosten im Zugewinn

Auf Wunsch können Sie die bei uns insgesamt entstehenden Anwaltskosten ganz oder teilweise vor Einleitung des Scheidungsverfahrens begleichen, was eine völlig legale Minderung Ihres Endvermögens und damit auch Ihres Zugewinns bewirkt.