Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn sich die Ehepartner voneinander trennen wollen oder sich schon voneinander getrennt haben, müssen in dieser Situation grundlegende Fragen neu geklärt werden.
Die Ehepartner müssen diese Fragen, gegebenenfalls mit fachkundiger Unterstützung klären. Sofern sich die Partner einig sind, können die trennungs- und scheidungsrelevanten Fragen vertraglich geregelt werden. Vorteil ist, dass nach Ablauf der Trennungszeit das Familiengericht nur über die Scheidung urteilen und den Versorgungsausgleich durchführen muss.
Über vertragliche Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen können mithilfe eines erfahrenen Rechtsbeistandes unnötige und kostspielige Prozesse vermieden werden.
Die Verhandlungssituation setzt zunächst Einigkeit voraus, jedenfalls aber das Streben und der ernsthafte Versuch nach einer gütlichen Einigung. Das Ergebnis einer solchen Vereinbarung stellt einen Kompromiss der Eheleute in allen notwendigen, zu regelnden Fragen dar. Meist zwingt die finanzielle Situation die Partner zur Einigkeit, denn anderenfalls drohen kostspielige Verfahren die sich im Ergebnis von der gefundenen einverständlichen Lösung kaum unterscheiden dürften.
Was wird geregelt:
- Trennungs-/ nachehelicher Unterhalt
- Hausratsverteilung
- Ehewohnung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Übertragung von Miteigentum
- Schuldenregelung
Formvorschriften und gesetzliche Vorgaben und die Rechtsprechung sind zwingend zu beachten, denn andernfalls droht die Unwirksamkeit der Vereinbarung (Stichwort: Sittenwidrigkeit, Vertrag zu Lasten Dritter z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Gläubiger)
Unwirksam sind Verträge auch, wenn die Vereinbarung einen Partner unangemessen benachteiligt, z.B. ein Vertragspartner der deutschen Spreche bei Vertragsschluss gar nicht mächtig war oder der Vertrag in der besonderen Lebenssituation, z. B. Schwangerschaft abgeschlossen wurde.
Deshalb ist es zu empfehlen wir, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.